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Köln: Bebauungsplan Nummer 66389/03 – Arbeitstitel: Rondorf Nord-West

Im Stadtteil Rondorf (Stadtbezirk Rodenkirchen) wurde mit dem Bebauungsplan 66389/03, Rondorf Nord-West die Möglichkeit der Erweiterung eines bestehenden Stadtteils geschaffen. Auf einer Fläche von ca. 68,6 ha wurde ein Bebauungsplan für eine Wohnentwicklung im regulären Verfahren aufgestellt. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2017 erfolgte der Satzungsbeschluss im Jahr 2024.

Ziele der Planung

Mit der Entwicklung von Rondorf Nord-West wurde das Ziel verfolgt, dringend benötigten Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen und gleichzeitig die städtebauliche Qualität des Stadtteils nachhaltig zu stärken. Für das Plangebiet wurde in enger Abstimmung mit der Stadt Köln ein städtebauliches Konzept durch den Investor Amelis Projektentwicklungs GmbH & Co. KG beauftragt und vom renommierten Büro West 8 urban design & landscape architecture b.v. aus Rotterdam erarbeitet. Zentrale Planungsziele waren die Schaffung eines neuen Wohnquartiers mit rund 1.300 bis 1.380 Wohneinheiten in unterschiedlichen Wohnformen, die Sicherstellung einer sozialen Durchmischung durch einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau, der Ausbau der sozialen Infrastruktur mit einer weiterführenden Schule, zwei Grundschulen und vier Kindertagesstätten, die Stärkung der Nahversorgung durch neue Flächen am geplanten Quartiersplatz sowie eine bessere Verzahnung des alten Ortskerns mit dem Neubaugebiet. Des Weiteren waren die Verbesserung der verkehrlichen Situation durch eine neue Entflechtungsstraße, die geplante Verlängerung der Stadtbahnlinie 5, die Schaffung attraktiver Grün- und Freiflächen sowie neuer Spielplätze für unterschiedliche Altersgruppen Ziele der Planung. Mit diesen Maßnahmen soll ein modernes, lebenswertes Stadtquartier entstehen, das nicht nur neuen Wohnraum bietet, sondern auch bestehende Strukturen im Stadtteil Rondorf entlastet und aufwertet.

Inhalte der Planung

Der Bebauungsplan Nr. 66389/03 „Rondorf Nord-West“ wurde im regulären Verfahren als Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Er umfasst eine Fläche von rund 68,6 ha und schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Erweiterung des Stadtteils Rondorf. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2017 konnte im Jahr 2024 der Satzungsbeschluss gefasst werden. Eine besondere Herausforderung des Verfahrens bestand darin, die Bebauungsplanung mit mehreren Planfeststellungsverfahren zu koordinieren. Diese eigenständigen Verfahren liefen parallel, wie die Entflechtungsstraße zur verkehrlichen Entlastung des Ortskerns, die Teilverlagerung des Galgenbergsees sowie die Verlängerung der Stadtbahnlinie 5 vom Verteilerkreis Süd bis nach Köln-Meschenich. Darüber hinaus war für die Umsetzung der Planung die 226. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln erforderlich, um die neuen Wohnbau- und Infrastrukturbereiche darzustellen. Durch diese enge Verzahnung unterschiedlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren konnte ein konsistentes städtebauliches Gesamtkonzept entstehen, das die Weichen für die zukünftige Entwicklung Rondorfs stellt.

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