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Bergisch Gladbach: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2496 – Schlodderdicher Weg

Im Stadtteil Gronau, direkt an der Grenze zu Köln, wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 2496 ein wichtiger Schritt zur städtebaulichen Entwicklung gemacht. Auf einer Fläche von rund 1,3 ha entstand ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB – aufgestellt im regulären Verfahren. Zwischen 2016 und 2022 wurde das Projekt intensiv bearbeitet, einschließlich der Ausarbeitung eines übergeordneten Rahmenplans.

Ziel der Planung

Die Psychosomatische Klinik Bergisch Land gGmbH ist eine etablierte Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen mit Sitz in Bergisch Gladbach-Gronau, direkt an der Stadtgrenze zu Köln. Sie bietet ein in der Region einzigartiges Leistungsspektrum mit Akutversorgung, medizinischer Rehabilitation, Adaption und ambulanter Betreuung – alles unter einem Dach. Bisher war die Klinik auf zwei Standorte verteilt: Bergisch Gladbach und Wermelskirchen-Dabringhausen. Diese Aufteilung brachte betriebliche Nachteile mit sich. Im Zuge des erweiterten Versorgungsauftrags durch den Krankenhausplan NRW 2015 plante die Klinik daher, alle stationären Angebote am verkehrsgünstig gelegenen Hauptstandort am Schlodderdicher Weg zusammenzuführen. Mit der Bündelung der medizinischen Suchtversorgung entsteht ein zentraler, effizient organisierter Klinikstandort. Um den zusätzlichen Flächenbedarf zu decken, ist ein moderner Neubau für die stationäre Akutversorgung geplant. Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde das Planungsrecht für einen modernen Klinikneubau mit vier Stationen und insgesamt 69 Planbetten für die Akutversorgung geschaffen.

 

Inhalte der Planung

Besondere Herausforderungen der Planung waren der Artenschutz (Vorkommen geschützter Arten), der Landschaftsschutz (Lage im Landschaftsschutzgebiet), der Gewässer- und Überflutungsschutz (Lage an der Strunde) und der Immissionsschutz (Lage am Bolzplatz).

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wurden Maßnahmen zum Schutz des Boden- und Wasserhaushaltes, zum Erhalt von Gehölzen und zum Schutz der Oberflächengewässer festgesetzt, Erd- und Rodungsarbeiten terminiert sowie die Umsiedelung gefährdeter Pflanzenarten vorgesehen.

Zur Verminderung des Eingriffs wurden während der Planung die Gebäudegrundform, dessen Positionierung und die Wahl der Erschließung vielfach geprüft und an die Erfordernisse des Natur- und Landschafsschutzes angepasst. Darüber hinaus wurde durch den Verzicht auf eine Einfriedung und die Begrünung der Dachflächen sowie die Verwendung insektenverträglicher Außenbeleuchtung weiter zur Verminderung des Eingriffes beigetragen.

 

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