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Köln: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 664382/02 – Bauliche Erweiterung Blaue Funken/ Sachsenturm (Blaue-Funken-Weg 2)

Im Stadtteil Altstadt/Süd wurde mit dem Bebauungsplan Nr. 664382/02 die Voraussetzung für eine Erweiterung des Vereinsheims der Blauen Funken geschaffen. Auf einer Fläche von rund 600 Quadratmetern entstand ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB – aufgestellt im regulären Verfahren. Zwischen 2018 und 2022 wurde das Projekt intensiv bearbeitet.

Ziele der Planung

Der Sachsenturm ist als Teil eines ca. 100 m langen Teilstücks der mittelalterlichen Stadtmauer seit 1970 das Stammquartier der Blauen Funken und gilt seitdem der Brauchtumspflege und dem Vereinswesen. Durch die jahrzehntelange Nutzung und Pflege eines Zeugnisses Kölner Stadtgeschichte ist die Identifikation der Blauen Funken mit „ihrem Sachsenturm“ entsprechend hoch. Da der Sachsenturm unter Denkmalschutz steht, war eine mit einem Umbau verbundene Anpassung nicht realisierbar. Dementsprechend sollte eine bauliche Erweiterung des Baudenkmals ermöglicht werden, damit die Nutzung des Sachsenturms erhalten werden kann.

Inhalte der Planung

Die Erweiterung des Sachsenturms zur Vereinsnutzung steht im Spannungsfeld der Lage in einer öffentlichen Grünfläche, dem Denkmalschutz, einer gewünschten modernen Architektur und den Nutzungsanforderungen des Vereins. Daher wurde im Rahmen eines in 2018 durchgeführten architektonischen Gutachterverfahrens der Planungsentwurf des Büros Anderhalten Architekten ausgewählt, der derzeit umgesetzt wird. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

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