SZ
Much: Außenbereichssatzung für die Ortschaft Walterscheid
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung für die Ortschaft Walterscheid schafft die Gemeinde Much die planungsrechtliche Grundlage, um die bestehende Siedlungsstruktur zu sichern und eine behutsame bauliche Entwicklung innerhalb der Ortschaft zu ermöglichen. Walterscheid liegt im zentralen Gemeindegebiet, südöstlich des Hauptortes Much, und ist durch eine gewachsene, locker angeordnete Bebauung geprägt. Ziel der Satzung ist es, die Zulässigkeit von Wohnnutzungen sowie kleineren, nicht wesentlich störenden Handwerks- und Gewerbebetrieben innerhalb des klar abgegrenzten Siedlungsbereichs zu regeln.
Ziele der Planung
Mit der Außenbereichssatzung verfolgt die Gemeinde Much das Ziel, den bestehenden bebauten Bereich Walterscheids planungsrechtlich zu ordnen, ohne eine darüber hinausgehende bauliche Erweiterung zuzulassen. Die Satzung dient der Sicherung der vorhandenen Wohnnutzung, der Wahrung der charakteristischen Siedlungsstruktur sowie dem Schutz der umgebenden Landschaftsräume. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, kleinere Vorhaben, die dem Wohnen oder dem örtlichen Handwerk dienen, innerhalb des Bestandsgebiets zuzulassen. Auf diese Weise wird die nachhaltige Entwicklung des Ortsteils unterstützt, ohne den Außenbereich weiter zu belasten.
Inhalte der Planung
Die Außenbereichssatzung für die Ortschaft Walterscheid wurde gemäß § 35 Absatz 6 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich orientiert sich eng am vorhandenen Siedlungskörper mit insgesamt rund 26 Wohngebäuden. Durch die Satzung wird klargestellt, in welchen Bereichen Wohnzwecken dienende Vorhaben sowie kleinere handwerkliche Nutzungen zulässig sind. Umwelt- und Artenschutzbelange wurden im Verfahren berücksichtigt; eine Umweltverträglichkeitsprüfung war nicht erforderlich. Die Satzung leistet damit einen Beitrag zur planungsrechtlichen Klarheit und zur nachhaltigen Sicherung der gewachsenen Ortslage Walterscheid.